Einbürgerung

Beschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Hinweis aufgrund aktueller Medienberichte:

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ändert sich ab dem 27. Juni 2024. Bisher gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen und insbesondere die Frage nach den erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen (Einkommensverhältnisse) können wir nicht abschließend beantworten.

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Kommunalaufsicht und Recht

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34117 Kassel

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