Staatsangehörigkeitsausweis

Beschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.

Für die Durchführung dieses Feststellungsverfahrens nach § 30 StAG ist es erforderlich, dass die antragstellenden Personen ihr berechtigtes Interesse an einem Feststellungsverfahren glaubhaft machen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Kommunalaufsicht und Recht

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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