Vorbereitungsdienst / Referendare

Beschreibung

Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2  Staatsexamen abgelegt wird. Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt.

Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erstreckt sich grundsätzlich auf die Aufgaben, Tätigkeiten und Rechtsgebiete der ausbildenden Juristinnen und Juristen und hat insbesondere folgende Inhalte:

  • Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen,
  • Vorbereitung von Klageerwiderungen
  • Vorbereitung gutachterlicher Stellungnahmen
  • Vorbereitung und Leitung von Sitzungen des Anhörungsausschusses gemäß §§ 7 ff. Hess AGVwGO.

Anschrift und Öffnungszeiten

Kommunalaufsicht und Recht

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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