Neue Regelung bei Sport, Musik- und Kunstunterricht

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert.

Landkreis Kassel. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert. Sportminister Peter Beuth und Kunstministerin Angela Dorn gaben bekannt, dass es für Amateur- und Freizeitsportler wieder möglich sei, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.

Der Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an.  Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung – geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich. 

Das Corona-Kabinett hat ebenfalls beschlossen, dass Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden können, die derzeit geschlossen sind. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

Die neuen Regelungen gelten ab sofort.