Impf-Shuttle für Schüler – Drittimpfungen für über 60jährige

Calden/Landkreis Kassel. Gute Nachricht für impfinteressierte Schüler und ihre Eltern. "Im Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für Stadt und Landkreis Kassel können wir zwei Wege für die Impfung von Kindern zwischen 12 und 16 Jahren anbieten", informiert Landrat Andreas Siebert. Zum einen können Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern (für alle Kinder zwischen 12 und 16 Jahren) zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums noch bis einschließlich 30. September 2021 zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr nach Calden kommen. Siebert: "Der zweite Weg ist ein von uns organisiertes Impf-Shuttle für Schüler und Erziehungsberechtigte von der Schule zum Impfzentrum". Diesen Service biete der Landkreis allen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises an – also auch den drei Schulen des Landkreises Kassel in der Stadt Kassel. Die Schulen können ihre Bedarfe beim Landkreis melden und dann kann der "Impf-Ausflug" geplant werden. Da in den hessischen Impfzentren Impfungen unabhängig vom Wohnsitz in Hessen möglich sind, steht auch das Impfzentrum der Stadt Kassel für Impfungen (zu den jeweiligen Öffnungszeiten) zur Verfügung. "Stadt und Landkreis ziehen hier an einem Strang, weil wir beide wollen, dass möglichst viele Schüler geimpft werden können", so Siebert weiter.

Im Impfzentrum des Landkreises in Calden können auch alle über 60jährigen, bei denen eine vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BionTech/Pfizer oder Moderna) erhalten.

Siebert: "Vorrangig impfen wir mit dem Impfstoff von BionTech/Pfizer, aber wir haben auch alle anderen zugelassenen Impfstoffe für Erst-, Zweit- oder Drittimpfungen im Impfzentrum vorrätig". Die Möglichkeit sich ohne Anmeldung zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums in Calden impfen zu lassen, sei die "einfachste und bequemste Alternative", betont Landrat Siebert.

Aktuell erfolgen rund 400 Impfungen pro Tag im Impfzentrum und durch die mobilen Impfteams des Landkreises, die Drittimpfungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen durchführen.

Hintergrund

Kinder bis einschließlich des 15. Lebensjahres benötigen neben einer Einwilligung auch die Begleitung mindestens eines Elternteils (Erziehungsberechtigten), wenn sie geimpft werden wollen. Ab dem 16. Lebensjahr reicht die Einwilligung mindestens eines Elternteils (Erziehungsberechtigten) aus.