Beschreibung
Mit Hilfe des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) soll die Chancengleichheit von Frauen und Männern verwirklicht, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst beseitigt werden.
Zu diesem Zweck hat der Landkreis Kassel Gleichstellungsbeauftragte bestellt, deren Rechte und Aufgaben sich aus dem Gesetz ergeben. Die Gleichstellungsbeauftragten sind als eigenständiger Fachdienst organisatorisch an den Zentralbereich der Landkreisverwaltung angebunden, in dem auch die Personalentwicklung und –bewirtschaftung des Landkreises stattfindet.