Beschreibung
Die Schuldnerberatungsstelle hat die Aufgabe, in Ver-/Überschuldung und finanzielle Not geratene Personen zu beraten und sie im Bedarfsfall gegenüber Gläubigern zu vertreten bzw. einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern herbeizuführen. Zielsetzung der Arbeit ist die Sicherung der Existenz, Verbesserung der wirtschaftlichen und psychosozialen Situation und - wo möglich - Hilfestellung bei einer Schuldenregulierung. Die Beratung verfolgt des Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Außerdem ist die Schuldnerberatungsstelle als „geeignete Stelle“ nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Beratungsstelle informiert und berät kostenlos zum sogenannten Insolvenzverfahren und unterstützt Schuldner bei der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.