Personalrat

Beschreibung

Der Personalrat nimmt seine Aufgaben nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wahr. Er wird in personellen und sozialen Angelegenheiten der Beschäftigten sowie in Organisationsfragen der Landkreisverwaltung an der Willensbildung und den jeweiligen Entscheidungen beteiligt.