Beschreibung
Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information. Eine Übersicht mit aktuellen Hinweisen zu Ihrem aufenthaltsrechlichen Status finden Sie hier. Das Gleiche gilt für unsere Kontaktformular, dass Sie für aufenthaltsrechliche Fragen nutzen können.
Termine vereinbaren Sie bitte über die Behördennummer (0561) 115. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Verschiedene Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen sind häufig mit der Auflage "Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt" (oder ähnliche Formulierung) versehen.
In diesen Fällen kann die Aufnahme einer Beschäftigung auf Antrag erlaubt werden. Die Ausländerbehörde beteiligt in der Regel die "Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur" (ZAV) und entscheidet nach der Stellungnahme der ZAV.
Um die ZAV beteiligen zu können, ist eine vom (zukünftigen) Arbeitgeber/in ausgefüllte Stellenbeschreibung erforderlich. Der Vordruck ist auf der Website der Arbeitsagentur verfügbar. Er kann auch zu den Öffnungszeiten des Informationsschalters dort ausgehändigt werden.