Bescheinigung des Aufenthaltsrechts

Sie können eine Bescheinigung über aktuelle und vergangene Aufenthaltsrechte erhalten.

Beschreibung

In der Regel reicht zum Nachweis des Aufenthaltsrechts die Vorlage eines aktuellen Aufenthaltstitels aus.

Es kann jedoch Fälle geben, in denen der Nachweis nicht mehr aktueller Aufenthaltsrechte erforderlich ist. Beispielsweise benötigt der/die Rentenversicherungsträger/in in Einzelfällen dazu Auskunft.

Die Abteilung für Zuwanderung und Integration stellt hierfür eine Bescheinigung aus, sofern die Informationen zu vergangenen Aufenthaltsrechten noch vorliegen. Die Informationen liegen in der Regel nicht mehr vor, wenn die Löschfristen erreicht sind. Das ist z.B. fünf Jahre nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Fall.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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