Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
In der Regel reicht zum Nachweis des Aufenthaltsrechts die Vorlage eines aktuellen Aufenthaltstitels aus.
Es kann jedoch Fälle geben, in denen der Nachweis nicht mehr aktueller Aufenthaltsrechte erforderlich ist. Beispielsweise benötigt der/die Rentenversicherungsträger/in in Einzelfällen dazu Auskunft.
Die Abteilung für Zuwanderung und Integration stellt hierfür eine Bescheinigung aus, sofern die Informationen zu vergangenen Aufenthaltsrechten noch vorliegen. Die Informationen liegen in der Regel nicht mehr vor, wenn die Löschfristen erreicht sind. Das ist z.B. fünf Jahre nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Fall.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 29
34117 Kassel