Beschreibung
In der Regel reicht zum Nachweis des Aufenthaltsrechts die Vorlage eines aktuellen Aufenthaltstitels aus.
Es kann jedoch Fälle geben, in denen der Nachweis nicht mehr aktueller Aufenthaltsrechte erforderlich ist. Beispielsweise benötigt der/die Rentenversicherungsträger/in in Einzelfällen dazu Auskunft.
Die Abteilung für Zuwanderung und Integration stellt hierfür eine Bescheinigung aus, sofern die Informationen zu vergangenen Aufenthaltsrechten noch vorliegen. Die Informationen liegen in der Regel nicht mehr vor, wenn die Löschfristen erreicht sind. Das ist z.B. fünf Jahre nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Fall.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel