Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Verfahren zur Einreise von Fachkräften bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes.

Beschreibung

Mit dem am 1.3.2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt, das von Arbeitgebern aus dem Inland initiiert werden kann und in dessen Rahmen die Arbeitgeber weitgehend als Vertreter der Ausländer fungieren. Das Verfahren stellt ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften dar. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber mit Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Im Verfahren obliegt der Ausländerbehörde die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie – soweit erforderlich - das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden, die die Ausländerbehörde nachhält. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zur Visumserteilung, auf deren Grundlage die Auslandsvertretung kurzfristig einen Termin zur Visumbeantragung vergibt und ebenfalls kurzfristig über die Visumerteilung entscheidet.

Grundlage des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist eine in jedem Einzelfall zu schließende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde, die Transparenz und Planungssicherheit schafft.

Ziel des Verfahrens ist es, in den Ausländerbehörden einerseits durch umfassende Beratung und Serviceleistungen die erforderlichen Prozessschritte für die Einreise der Fachkraft in allen Phasen zu optimieren und andererseits die gesetzlich verkürzten Erledigungsfristen der beteiligten Behörden nachzuhalten und die Abläufe so insgesamt zu beschleunigen. 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich insbesondere an Ausländer, die zu folgenden Aufenthaltszwecken nach Deutschland einreisen wollen:

  • Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
  • Beschäftigung als (hochqualifizierte) Fachkraft mit akademischer Ausbildung
  • Berufsausbildung/betriebliche Weiterbildung
  • Durchführung von Maßnahmen oder Beschäftigung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Darüber hinaus richtet sich das Verfahren an die miteinreisenden Familienangehörigen.

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie im nachfolgenden Link des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport:

 Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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