Chancenaufenthaltsrecht

Das Chancen‐Aufenthaltsgesetz ist am 30. Dezember 2022 in Kraft getreten. Langjährig geduldete Ausländer haben nun die Möglichkeit ein Bleiberecht zu erhalten.

Beschreibung

Kernstück des Gesetzes ist das 18-monatige Chancen‐Aufenthaltsrecht. Dies erhalten geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Voraussetzung ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Straftäter bleiben vom Chancen‐Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Zusätzlich zu dem geschaffenen Chancenaufenthaltsrecht wurden mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz weitere Vorschriften geändert: Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige erhalten nun bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit ein Bleiberecht zu bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten wurden damit um jeweils zwei Jahre reduziert. Zudem wurden bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wurde erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen steht künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offen.

Anschrift und Öffnungszeiten

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Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel