Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union

Die Schülersammelliste wird Schulen für Klassenfahrten innerhalb der EU ausgestellt und kann notwendige Visa und Reisepässe für ausländische Schüler/Innen ersetzen.

Beschreibung

Ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind (Drittstaater), sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und hier die Schule besuchen, benötigen in vielen Fällen neben dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passpapier bei der Einreise in unsere Nachbarstaaten ein Visum. Ein solches Visum ist vor der Einreise bei der Auslandsvertretung des zu besuchenden Staates in Deutschland einzuholen.

Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis) besitzen, benötigen kein Visum für die Staaten des Schengener Abkommens  Auswärtiges Amt: Schengen-Staaten (Öffnet in einem neuen Tab). Dies gilt sowohl für die Durchreise als auch für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Nationalpass ihres Herkunftsstaates verfügen, in dem der deutsche Aufenthaltstitel eingeklebt ist oder sie im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind.


Hinweise für begleitende Lehrerinnen und Lehrer
Die Beantragung sowie die Ausstellung der Visa im Rahmen von Klassenfahrten führen häufig zu Problemen, da der Zeitraum bis zur Durchführung der Klassenfahrt für die Erteilung eines Visums nicht ausreicht oder die Teilnehmer/innen über keinen eigenen Pass verfügen. Daher hat der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland beschlossen. Nach diesem Beschluss verlangen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Schülerinnen bzw. Schülern, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, für einen Kurzaufenthalt oder die Durchreise kein Visum, wenn

  1. es sich um eine Klassenfahrt handelt, 
  2. sämtliche Schüler/innen der Gruppe (auch Deutsche) aufgeführt sind,
  3. die Gruppe von einem Lehrer/einer Lehrerin der betreffenden Schule begleitet wird und 
  4. der/die betreffende Schüler/in auf die "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" gesetzt wird.

Neben der Visumfunktion kann diese Liste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Aufgabe des Ausweisersatzes erfüllen (Passbild erforderlich), wenn zusätzlich eine entsprechende Bestätigung der Ausländerbehörde ausgestellt wird.


Sofern die Schülersammelliste auch nur für einen Schüler als Ausweisersatz genutzt wird, muss eine formlose Liste aller Reiseteilnehmer/innen (auch deutsche Teilnehmer/innen, Teilnehmer/innen mit EU-Staatsangehörigkeit und Lehrer/innen) vorgelegt werden. Notwendige Angaben auf der Liste:

  • Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdaten
  • Geburtsorte
  • Staatsangehörigkeit


Für alle anderen Reiseländer gilt:
Bitte ermitteln Sie frühzeitig die Staatsangehörigkeit aller ausländischen Schülerinnen und Schüler und fragen Sie bei den Vertretungen (Botschaft oder Konsulat) des jeweiligen Reiselandes und der Transitländer nach den notwendigen Papieren.
 Vertretungen fremder Staaten (Öffnet in einem neuen Tab)


Achtung Italienreisende
Die Schweiz und Liechtenstein sind keine EU-Staaten. Bei Durchreisen ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an! Durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen, ist keine Liste erforderlich, wenn ein noch mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltstitel vorhanden ist.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel