Fahrzeuge aus dem Ausland zulassen (Importzulassung)

Die Zulassung eines Fahrzeuges, welches aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurde, ist möglich.

Beschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeuges, welches aus dem Ausland nach Deutschland importiert wird, egal ob es sich hierbei um einen reinen Umzug in die Bundesrepublik Deutschland oder einen kompletten Halterwechsel handelt, ist notwendig.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Bei Zulassung des Fahrzeuges muss dieses noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzen. Liegt ein HU-Bericht aus einem europäischen Ausland nach Richtlinie 2014/45/EU vor, wird dieser ebenfalls anerkannt. 

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