Fahrzeuge aus dem Ausland zulassen (Importzulassung)

Die Zulassung eines Fahrzeuges, welches aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurde, ist möglich.

Beschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeuges, welches aus dem Ausland nach Deutschland importiert wird, egal ob es sich hierbei um einen reinen Umzug in die Bundesrepublik Deutschland oder einen kompletten Halterwechsel handelt, ist notwendig.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Bei Zulassung des Fahrzeuges muss dieses noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzen. Liegt ein HU-Bericht aus einem europäischen Ausland nach Richtlinie 2014/45/EU vor, wird dieser ebenfalls anerkannt. 

Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Zulassungsbezirk Kassel und Landkreis Kassel

Ab dem 1. Oktober 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland besteht.

Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 30 September 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei einer unserer Zulassungsstellen mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen.

Anschrift und Öffnungszeiten

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