Fahrzeuge nach Zwangsstilllegung wieder zulassen

Nachdem Ihr Fahrzeug zwangsweise abgemeldet wurde, können Sie dieses wieder auf sich anmelden.

Beschreibung

Wenn ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet wird, kann es wieder auf Sie zugelassen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich, sofern Sie die alte Kennzeichenkombination nicht beibehalten möchten oder das bisherige Kennzeichen aufgrund der zwangsweisen Abmeldung nicht mehr zur Verfügung steht. 

Wenn ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet wird, kann dies aus folgenden Gründen entstanden sein:

  • fehlender Versicherungsschutz,
  • Nichtzahlung der Kraftfahrzeug-Steuer,
  • einer entsprechenden Mängelanzeige,
  • einer offiziellen Verkaufsanzeige
  • oder der Nichteinhaltung seiner Halterpflicht in Bezug auf die Adresse oder des Namens

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