Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet. Eine Wiederzulassung auf den Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Bei der Wiederzulassung muss das Fahrzeug mindestens für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Verfahrensablauf
Zur Wiederzulassung des Fahrzeuges müssen Sie persönlich vorsprechen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderungen werden sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die Wiederzulassung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief ist vorzulegen, wenn das bisherige Kennzeichen nicht erneut zugeteilt werden kann oder die Fahrzeugpapiere im Rahmen der Zulassung ausgetauscht werden müssen
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen und sofern noch vorhanden die Kennzeichenschilder
Zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief, wenn das bisherige Kennzeichen nicht erneut zugeteilt werden kann oder die Fahrzeugpapiere im Rahmen der Zulassung ausgetauscht werden müssen
- Bei einer vorliegenden Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt Gießen (nicht älter als zehn Tage gültig)
- Bei einer vorliegenden Anzeige wegen bestehenden Mängeln eine Bestätigung durch eine anerkannte Prüfstelle (DEKRA, TÜV usw.) über die Behebung der Mängel am Fahrzeug
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein/ihr Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Gebühren
Vor Wiederzulassung sind evtl. offene Gebühren für die Zwangsstilllegung zu entrichten die sich auf bis zu 284,33 Euro belaufen können.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)