Veräußerungsanzeige

Wenn ein Kraftfahrzeug verkauft wurde, muss dies der jeweiligen Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Beschreibung

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

Anschrift und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Kassel

Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel

Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

Anschrift

Harzweg 15
34225 Baunatal

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