Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen.
Die Zulassung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei fabrikneuen Fahrzeugen, zusätzlich:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) oder Datenbestätigung im Original (§ 2 Nr. 7 und 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Bestätigung des Herstellers, das dieses Fahrzeug bisher noch nicht zugelassen war
- zusätzlich bei Neufahrzeugen, für die noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde und die Betriebserlaubnis im Original nicht vorliegt:
- Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) oder
Datenbestätigung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
(§ 2 Nr. 7 und 8 FZV)
- Kaufvertrag / Rechnung
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen, zusätzlich:
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)