Zulassung von zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern

Hier finden Sie Informationen für die Zulassung von Fahrzeugen, die zwar zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig sind (Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportgeräte...).

Beschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

Bei Umschreibung, muss das Fahrzeug noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.

Anschrift und Öffnungszeiten