Beschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Umschreibung, muss das Fahrzeug noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Mund Nasen Bedeckung tragen dürfen, vereinbaren Sie bitte telefonisch über die Behördennummer (0561) 115 einen Termin oder senden Sie uns Ihren Terminanfrage per E-Mail an infokasselde.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115