Grüne Kennzeichen sind für steuerbefreite Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Beschreibung
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind z.B.
Anhänger für Sportzwecke (Pferdetransporter, Bootstransporter, ...)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Fahrzeuge zur Straßenreinigung
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge
Zugmaschinen für Schausteller (Zirkus, Fahrgeschäfte, etc.)
Steuerfreie Anhänger (Auflieger, die hinter Zugmaschinen, LKW´s mit Anhängerzuschlag mitgeführt werden)
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen das grüne Kennzeichen zusammen mit einem Antrag auf Steuerbefreiung bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Ihr Fahrzeug erhält umgehend grüne Kennzeichen. Das zuständige Hauptzollamt überprüft im Nachgang, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Fahrzeug muss nur dann vorgeführt werden, wenn es sich um ein Im- oder Exportfahrzeug handelt.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“. Die ausgesprochene Vollmacht berechtigt nicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses Dokument muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Die Ausstellung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtige Person persönlich vorspricht.
Erforderliche Unterlagen
gültiges Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, wird zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU benötigt
Amtliche Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen
ggf. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei fabrikneuen Fahrzeugen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) oder Datenbestätigung im Original (§ 2 Nr. 7 und 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) – nur bei fabrikneuen Fahrzeugen
Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen: Beitragsrechnung der Berufsgenossenschaft als Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Gebühren
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich bei persönlicher Vorsprache in der Regel auf einen Betrag zwischen 30 – 60 Euro.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte und Barzahlung (Kreditkarte und Debitkarte sind nicht möglich).
Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)
Hinweis
Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.