Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
In Einzelfällen kann die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich sein. Daher ist die Vorsprache des Fahrzeughalters empfehlenswert.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.
Bearbeitungsdauer
Das Anbringen der neuen Prüf- bzw. Siegelplaketten erfolgt in der Regel am Tag Ihrer persönlichen Vorsprache.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das Kennzeichenschild auf dem die Plakette beschädigt/ von dem die Plakette abgegangen ist
- falls die HU-Prüfplakette verloren gegangen/unbrauchbar geworden ist, zusätzlich den Prüfbericht der letzten HU.
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z.B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Aufgrund der Schließung der Kreiskassen in Wolfhagen und Hofgeismar ist ab 1. Januar 2023 in der Zulassungsstelle Wolfhagen und der Zulassungsstelle Hofgeismar keine Barzahlung mehr möglich.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel und Baunatal: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich) und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC-Karte, Geldkarte (Kreditkarte ist nicht möglich)