Saisonkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger

Eine besondere Kennzeichenart für Fahrzeuge, die nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres genutzt werden dürfen.

Beschreibung

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.

Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Die Kennzeichen dürfen maximal 7 Stellen haben, da die letzte Stelle durch die Klassifizierung belegt wird (Saison = z. B. 4/10).

Besonderheiten für Oldtimer:
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, auch für Oldtimer ein Saisonkennzeichen zu bekommen.
Die Kennzeichen dürfen maximal 6 Stellen haben, da durch das Merkmal "H" und die Klassifizierung 2 weitere Stellen belegt werden.

Sie können Ihre Kennzeichenkombination beibehalten, müssen aber wegen des Saisonzeitraums neue Kennzeichenschilder drucken lassen.

Die angegebene Saison beginnt immer am 1. Tag eines Monats und endet am letzten Tag des angegebenen Monats.

Anschrift und Öffnungszeiten

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