Feststellung von Pflichtstundenermäßigung

Lehrern und Sozialpädagogen/innen, die schwerbehindert sind, kann eine Pflichtstundenermäßigung von zwei Wochenstunden gewährt werden.

Beschreibung

Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes ist eine weitere Ermäßigung von bis zu drei Wochenstunden möglich. Darüber hinaus kann Lehrkräften und Sozialpädagogen/innen zur Wiederherstellung der Gesundheit eine vorübergehende Pflichtstundenermäßigung bewilligt werden.