Feststellung von Pflichtstundenermäßigung

Lehrern und Sozialpädagogen/innen, die schwerbehindert sind, kann eine Pflichtstundenermäßigung von zwei Wochenstunden gewährt werden.

Kommunikation mit dem Gesundheitsamt jetzt sicher und digital

Die datensichere Übermittlung von Dokumenten sowie die Kontaktaufnahme erfolgt jetzt über Digitale Briefkästen. Diese können anstelle einer E-Mail oder eines Briefes verwendet werden. So sind Ihre Daten geschützt und landen direkt bei der zuständigen Fachabteilung. 

Über diesen  Link (Öffnet in einem neuen Tab) gelangen Sie zum Online-Briefkasten des Amtsärztlichen Dienstes und können direkt eine Nachricht schreiben oder Unterlagen übermitteln.

Beschreibung

Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes ist eine weitere Ermäßigung von bis zu drei Wochenstunden möglich. Darüber hinaus kann Lehrkräften und Sozialpädagogen/innen zur Wiederherstellung der Gesundheit eine vorübergehende Pflichtstundenermäßigung bewilligt werden.

Anschrift und Öffnungszeiten