Beschreibung
Die Untersuchung wird dann notwendig, wenn in der zugrundeliegenden Prüfungsordnung (Abitur, Universität, Hochschule) ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist.
Die Begutachtung zur Prüfungsfreistellung beinhaltet ein ausführliches Gespräch und eine amtsärztliche, symptombezogene körperliche Untersuchung.
Die Untersuchung wird dann notwendig, wenn in der zugrundeliegenden Prüfungsordnung (Abitur, Universität, Hochschule) ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist.