Rettungsdienstbescheinigung

Für die Tätigkeit im Rettungsdienst benötigen Sie in Hessen eine amtsärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Beschreibung

Nach der Verordnung zur Durchführung des hessischen Rettungsdienstgesetzes darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzten, die vor Aufnahme der Tätigkeit, danach jeweils vor Ablauf von 3 Jahre durch Vorlage einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen hat, dass von ihnen nicht die Gefahr einer Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.