Beschreibung
Die amtsärztliche Begutachtung wird in der Regel im Auftrag der Beihilfestellen durchgeführt.
Der zuständige Amtsarzt entscheidet aufgrund der Schwere der Erkrankung, ob eine Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung am Wohnort (insbesondere ambulante Behandlung am Wohnort) mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzbar ist. Auch entscheidet der Amtsarzt, ob die Behandlung im Sanatorium aus zwingenden medizinischen Gründen in einem kürzeren Zeitabstand (Regelfall alle drei Jahre) notwendig ist.