Beschreibung
Der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage (Nichttrinkwasseranlage) in einem Gebäude hat diese gemäß § 12 Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme und nach Stilllegung anzuzeigen. Sofern die Anlage bereits betrieben wird, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.
Hintergrund für diese Anzeigepflicht ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nichttrinkwasseranlagen, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hier besteht sowohl für die Trinkwasserinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch Rücksaugen, Rücklaufen oder Rückdrücken von belastetem Regenwasser/Nichttrinkwasser.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hygienische Dienste
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC