Heilpraktikerüberprüfung

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, braucht eine Erlaubnis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker.

Beschreibung

Die Erlaubnis kann als allgemeine oder als eingeschränkte auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden. Für den Antrag ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich der erste Wohnsitz des Antragstellers liegt.

Dem Gesundheitsamt kommt im Rahmen des Antragsverfahrens lediglich die Rolle des begutachtenden Fachamtes zu.

Anschrift und Öffnungszeiten

Heilpraktikerüberprüfung

Zeiten

Montag8.30 - 13 Uhr
Dienstag8.30 - 13 Uhr
Mittwoch8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag8.30 - 13 Uhr
Freitag8.30 - 13 Uhr

Hinweis

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!