Heilpraktikerüberprüfung

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, braucht eine Erlaubnis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker.

Beschreibung

Die Erlaubnis kann als allgemeine oder als eingeschränkte auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden. Für den Antrag ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich der erste Wohnsitz des Antragstellers liegt.

Dem Gesundheitsamt kommt im Rahmen des Antragsverfahrens lediglich die Rolle des begutachtenden Fachamtes zu.