Beschreibung
Die Erlaubnis kann als allgemeine oder als eingeschränkte auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden. Für den Antrag ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich der erste Wohnsitz des Antragstellers liegt.
Dem Gesundheitsamt kommt im Rahmen des Antragsverfahrens lediglich die Rolle des begutachtenden Fachamtes zu.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Heilpraktikerüberprüfung
Zeiten
Montag | 8.30 - 13 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 13 Uhr |
Mittwoch | 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 13 Uhr |
Freitag | 8.30 - 13 Uhr |
Hinweis
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!