Beschreibung
Diese ärztliche Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von einem Gesundheitsamt beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die entsprechende Arztpraxis befindet.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Diese Vorgaben gelten einheitlich gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens für Reisen in die entsprechenden Mitgliedsstaaten.
Bei Reisen mit Betäubungsmitteln in Nichtmitgliedsstaaten des Schengener Abkommens wird geraten, ähnlich zu verfahren und sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigen zu lassen und bei der Reise mitzuführen.
Weiterführende Informationen sowie Vorlagen für die ärztliche Bescheinigung zum Ausdrucken finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hygienische Dienste
Anschrift
Alte Hauptpost
Friedrich-Ebert-Straße 24
34117 Kassel
Kontakt
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Gesundheitsamt, Standort Kassel
Anschrift: Friedrich-Ebert-Straße 24, 34117 Kassel
Kontakt: 0561 787-1960
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Anschrift: Garnisonstraße 6, 34369 Hofgeismar
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Anschrift: Ritterstraße 1, 34466 Wolfhagen
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