Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasser ist für uns Menschen nicht nur das wichtigste, sondern auch eines der am besten kontrollierten Lebensmittel.

Beschreibung

Die Aufgaben der Trinkwasserüberwachung durch das Gesundheitsamt basieren auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung. Zweck dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich auseiner Verunreinigung des Trinkwassers ergeben können, zu schützen.

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwassergewinnung und Trinkwasserverteilung von Wasserwerken, Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung sowie die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgeben wird. Alle anderen Trinkwasserinstallationen können vom Gesundheitsamt in die Überwachung mit aufgenommen werden. Daneben fallen auch mobile und zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen unter die Überwachungsaufgaben des  Gesundheitsamtes. Die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst neben der Überprüfung der Wasserqualität durch Trinkwasseruntersuchungen auch die Kontrolle der technischen und Verteilungsanlagen und der Wasserschutzgebiete.

Die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen ist kostenpflichtig.

Wird erwärmtes Trinkwasser aus zentralen Warmwasser‐Großanlagen im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser mit Vermietung etc.) an Verbraucher abgegeben, unterliegen die Betreiber und Inhaber dieser Anlagen bestimmten Untersuchungs‐ und Handlungspflichten. So muss das erwärmte Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Wichtige Hinweise und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine vom Hessischen Sozialministerium veröffentlichte Liste zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie auf unserer Internetseite oder können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt erfragen.

Werden bei Trinkwasseruntersuchungen Grenzwerte überschritten oder der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht, so muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Grenzwertüberschreitungen werden durch das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen ist der Betreiber der betroffenen Anlage verpflichtet,  eine Ortsbesichtigung mit Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sowie eine schriftliche Risikoanalyse erstellen zu lassen. Abhängig von der Risikoanalyse sind durch den Betreiber geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen und hierüber die betroffenen Verbraucher und das Gesundheitsamt zu informieren.

Nach der Trinkwasserverordnung gibt es verschiedene Anzeigepichten für Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen bzw. Trinkwasserinstallationen. Hierzu haben wir auf unserer Internetseite entsprechende Anzeigeformulare bereitgestellt.