Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird u. a. ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.

Beschreibung

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird u. a. ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Die Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet speziell für ihre Einrichtung erforderliche Hygieneregeln und innerbetriebliche Verfahrensweisen in Hygieneplänen festzulegen.

Folgende Einrichtungen werden daher regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hygieneabteilung besichtigt:

  • Altenheime
  • Asylantenheime
  • Jugendherberge
  • Kindergärten und Kinderheime
  • Schulen