Überwachung von Kosmetik-, Fußpflege-, Tattoo- und Piercing-Studios

Kosmetik- und Fußpflegestudios sowie Podologiepraxen und Tattoo- und Piercingstudios unterliegen zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes.

Beschreibung

Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes und der Infektionshygieneverordnung vom 18. März 2003 unterliegen Kosmetik- und Fußpflegestudios sowie Podologiepraxen und Tattoo- und Piercingstudios zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes.