Beschreibung
Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes und der Infektionshygieneverordnung vom 18. März 2003 unterliegen Kosmetik- und Fußpflegestudios sowie Podologiepraxen und Tattoo- und Piercingstudios zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes.