Sozialmedizinische Begutachtung

Die Ärztinnen und Ärzte des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellen im Auftrag von Sozialhilfeträgern, Jobcenter, Gerichten und anderen Institutionen Gutachten.

Beschreibung

Anlass der Untersuchung sind u.a. Art und Schwere der Behinderung, Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten, Arbeits-/ Erwerbsfähigkeit, Erziehungsfähigkeit, Hilfen im häuslichen Umfeld oder Hilfen zur Teilhabe. Die Begutachtung findet in den Räumen der Dienststelle, falls erforderlich auch im häuslichen Umfeld, statt.