Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Seit dem 27. Juni 2024 können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsstaat dies nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch oder per E‐Mail an einbuergerunglandkreiskasselde Kontakt zu uns auf. So kann bereits im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache geklärt werden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Online-Services
Gerne können Sie auch die Möglichkeit nutzen, über folgendes Online-Formular Kontakt zu uns aufzunehmen. Bitte rufen Sie uns nach Absenden Ihres Online-Formulars an, damit wir prüfen können, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsantrag entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt PDF-Datei 116 kB
Details
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Anschrift und Öffnungszeiten
Einbürgerung
Kommunalaufsicht und Recht
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