Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:
- dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
- eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und
dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.
Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag unter Vorlage aller notwendigen Dinge bei der unteren Jagdbehörde stellt und von Seiten der Kreisverwaltung keine weiteren Prüfungsschritte vorgenommen werden müssen, kann der Jagdschein in der Regel direkt ausgestellt werden. Sofern einer Überprüfung nach dem Waffenrecht erforderlich ist, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind:
- ein gültiges Ausweisdokument,
- aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden
- das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung ,
- eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
- Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.
Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.
Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden.
Zur Erteilung eines
Ausländerjagdscheines
ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
Jugendjagdscheine
können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.
Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:
Stand 1.05.2017
Jahres-
Jagdschein
Dreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
Jagdschein
Ausländer-Tagesjagdschein
Ausstellungsgebühr
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €
Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:
Stand 1.05.2017
Jahres-
Jagdschein
Dreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
Jagdschein
Ausländer-Tagesjagdschein
Jagdabgabe
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €