Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Ordnungs- und Gewerberecht
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar