Öffentliche Versammlung: anmelden

Beschreibung

Im Land Hessen besteht für jede Person gemäß § 1 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz in Verbindung mit Artikel 8 Grundgesetz die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Das Land Hessen fördert die Versammlungsfreiheit der Bürger und trägt zu einer friedlichen Demonstrationskultur bei. Gleichzeitig wird ein Rahmen geschaffen, der Versammlungsteilnehmende und Dritte schützt. Dies geschieht, indem die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Versammlungen gewährleistet und klar geregelt wird. 

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ordnungs- und Gewerberecht

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar