Waffenschein

Beschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Online-Services

Die digitale Antragstellung ist nur unter Anmeldung am Nutzerkonto des Bundes (bund ID) mittels elektronischen Personalausweis möglich! Wie Sie den elektronischen Personalausweis nutzen erfahren Sie hier:  https://www.ausweisapp.bund.de/videotutorials (Öffnet in einem neuen Tab)

Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins (Öffnet in einem neuen Tab)
Nachreichung von Anlagen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Ordnungs- und Gewerberecht

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar