Beschreibung
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Zeiten
Montag | nach Terminvereinbarung |
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Dienstag | nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nach Terminvereinbarung |
Freitag | nach Terminvereinbarung |
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1713
- 0561 1003-1745