Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Online-Services
Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, L und/oder T
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1700
- 0561 1003-1745