Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosafarbene Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (EU-Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Der Antrag auf Umstellung des Führerscheines kann auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1700
- 0561 1003-1745