Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die  Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)

Beschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 - 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
  • 2008 - 19. Januar 2029
  • 2009 - 19. Januar 2030
  • 2010 - 19. Januar 2031
  • 2011 - 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Online-Services

Umtausch online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

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