Beschreibung
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung.
Eine Abbruchgenehmigung ist für
- Gebäude mit mehr als 300 m 3 Brutto-Rauminhalt,
- land- oder forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzte Gebäude mit mehr als 150 m² Brutto-Grundfläche und
- Behälter über 150 m³ Behälterinhalt
regelmäßig erforderlich. Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens der Bauherrschaft zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht oder nach Erhaltungssatzungen der Kommunen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2283
- 0561 1003-490010
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1314
- 0561 1003-1282
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3151
- 0561 1003-490064
- bauaufsichtlandkreiskasselde