Abbruchanzeige

Seit dem 14. Oktober 2025 gilt: Alle Vorhaben, die nur den Abbruch oder die Beseitigung eines Gebäudes oder einer Anlage betreffen, sind nach §63 a Hessische Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei, müssen aber gegebenenfalls (Gebäudeklasse 4 und 5) angezeigt werden.

Digitaler Bauantrag

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel nimmt ab dem 01.03.2026 Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen ausschließlich auf elektronischem Weg über das Bauportal Hessen entgegen. Die Vorlage von Anträgen in Papierform ist ab diesen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Weitere Information finden Sie auf unserer Seite  Digitaler Bauantrag

Beschreibung

Ausnahme
Wenn gleichzeitig ein neues Gebäude errichtet werden soll und für die Neubaumaßnahme eine Genehmigung erforderlich ist, wird der Abbruch automatisch im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft.

Hinweis
Handelt es sich um einen anzeigepflichtigen Abbruch, darf mit diesem darf erst nach Ablauf der einmonatigen Frist begonnen werden.

Die Neuregelung betrifft nur die Baugenehmigungspflicht. Andere Genehmigungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften – beispielsweise bezüglich des Denkmal-, Natur- oder Artenschutzes – bleiben bestehen. 

Achtung
Im Landkreis Kassel stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz (Einzelkulturdenkmäler, Ensembles, Umgebungsschutz). Ob für Ihr Vorhaben (Abbruch) eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, klären Sie bitte mit der  Unteren Denkmalschutzbehörde.

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen