Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan (Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum)
Beschreibung
Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Details
Verfahrensablauf
Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
Registrierung der Unterlagen
Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
Prüfung der Unterlagen
Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Erforderliche Unterlagen
Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)