Beschreibung
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben können berechtigte Personen die Archivakten einsehen und die Anfertigung von Kopien beantragen. Bitte bringen Sie zunächst die konkrete Bauschein-Nummer bzw. das Aktenzeichen der angefragten Bauakte in Erfahrung. Diese/s können Sie der Baugenehmigung entnehmen. Alternativ nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der zuständigen Gemeinde/Stadt auf.
Zur Einsichtnahme sind berechtigt:
- EigentümerInnen unter Vorlage des Personalausweises und eines Eigentümernachweises
- Andere Personen mit einer Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsbehörde Hofgeismar
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Zeiten
Bauaufsichtsbehörde Kassel
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Zeiten
Bauaufsichtsbehörde Wolfhagen
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Zeiten