Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Beschreibung

Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden, der zu begründen ist. Im Baugenehmigungsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften gemeinsam mit dem Bauantrag entschieden.

Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 63 HBO - möglich. Für genehmigungsfreigestellte Vorhaben im beplanten Bereich (§ 64 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.

Über eigenständige Abweichungen (nur bei baulichen Anlagen nach § 63 HBO) von örtlichen Bauvorschriften nach § 91 HBO und über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung, wenn Gegenstand der Abweichungsentscheidung ausschließlich die vorgenannten Vorschriften sind, entscheiden die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit.

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen