Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach § 63 oder § 64 HBO baugenehmigungsfrei bzw. freigestellt sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsbehörde Hofgeismar
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Bauaufsichtsbehörde Kassel
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Zeiten
Bauaufsichtsbehörde Wolfhagen
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