Beschreibung
Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das
Baulastenverzeichnis
wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Gem. § 85 (5) Hess. Bauordnung (HBO) können Angaben darüber, welche Flächen von Baulasten betroffen sind, über geeignete, öffentlich verfügbare elektronische Kommunikationsmittel bereitgestellt werden. Stellt die Bauaufsichtsbehörde ein elektronisches Verfahren zur Verfügung, kann sie gem. § 65 (5) Satz 3 HBO bestimmen, dass ausschließlich das elektronische Verfahren zu nutzen ist. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel erteilt Baulastauskünfte unter Hinweis auf die vorgenannten Rechtsgrundlagen daher ausschließlich über den Online-Service.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2283
- 0561 1003-490010
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1314
- 0561 1003-1282
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3151
- 0561 1003-490064
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