Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

Beschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, ist genehmigungspflichtig.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich,

  1. wenn eine zugelassene Vermessungsstelle (z. B. Amt für Bodenmanagement oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Teilung bescheinigt oder
  2. die Teilung in einem öffentlich‐rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird (z. B. Umlegungs‐ oder Enteignungsverfahren) oder
  3. der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist.
     

Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf diesem mindestens eine bauliche Anlage vorhanden ist oder sich im Bau befindet. Die Größe der baulichen Anlage ist unerheblich.

Soll ein unbebautes Grundstück geteilt werden (z. B. Grünland, Ackerland), ist die Erteilung eines Negativzeugnisses notwendig. Das Negativzeugnis können sowohl die Bauaufsichtsbehörde als auch die Vermessungsstellen erteilen. Das Negativzeugnis wird durch die Bauaufsichtsbehörde ebenso wie die Teilungsgenehmigung auf Grundlage eines Teilungsantrages ausgestellt.

Teilungsanträge können bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel ausschließlich digital gestellt werden. Gem. § 65 (5) Satz 3 Hess. Bauordnung (HBO) kann die Bauaufsichtsbehörde bestimmen, dass ausschließlich ein elektronisches Verfahren zu nutzen ist, wenn ein solches zur Verfügung gestellt wird. Von dieser Ermächtigungsgrundlage macht die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel Gebrauch. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Bauportal des Landes Hessen, das Sie über den unten stehenden Link erreichen. Im Bauportal ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Erklärvideos und ein Handbuch zur Nutzung des Bauportals finden Sie im Anmeldebereich unter „Hilfe zur Registrierung“.

Online-Services

Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit, sich im Bauportal Hessen zu registrieren und Grundstücksteilungen gem. § 7 Hess. Bauordnung (HBO) zu beantragen

Antrag auf Teilungsgenehmigung (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen