Beschreibung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, ist genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich,
- wenn eine zugelassene Vermessungsstelle (z. B. Amt für Bodenmanagement oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Teilung bescheinigt oder
- die Teilung in einem öffentlich‐rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird (z. B. Umlegungs‐ oder Enteignungsverfahren) oder
- der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist.
Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf diesem mindestens eine bauliche Anlage vorhanden ist oder sich im Bau befindet. Die Größe der baulichen Anlage ist unerheblich.
Soll ein unbebautes Grundstück geteilt werden (z. B. Grünland, Ackerland), ist die Erteilung eines Negativzeugnisses notwendig. Das Negativzeugnis können sowohl die Bauaufsichtsbehörde als auch die Vermessungsstellen erteilen. Das Negativzeugnis wird durch die Bauaufsichtsbehörde ebenso wie die Teilungsgenehmigung auf Grundlage eines Teilungsantrages ausgestellt.
Teilungsanträge können bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel ausschließlich digital gestellt werden. Gem. § 65 (5) Satz 3 Hess. Bauordnung (HBO) kann die Bauaufsichtsbehörde bestimmen, dass ausschließlich ein elektronisches Verfahren zu nutzen ist, wenn ein solches zur Verfügung gestellt wird. Von dieser Ermächtigungsgrundlage macht die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel Gebrauch. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Bauportal des Landes Hessen, das Sie über den unten stehenden Link erreichen. Im Bauportal ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Erklärvideos und ein Handbuch zur Nutzung des Bauportals finden Sie im Anmeldebereich unter „Hilfe zur Registrierung“.
Online-Services
Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit, sich im Bauportal Hessen zu registrieren und Grundstücksteilungen gem. § 7 Hess. Bauordnung (HBO) zu beantragen
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2283
- 0561 1003-490010
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1314
- 0561 1003-1282
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3151
- 0561 1003-490064
- bauaufsichtlandkreiskasselde