Beschreibung
Gefördert wird die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Hessen. Die AGZ wird zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt.
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber bzw. Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern nach den EU-Direktzahlungsvorschriften, die ihren Betriebssitz im Sinne der InVeKoS-Verordnung in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.
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Agrarförderung
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