Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Landpachtverträge
Zeiten
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Agrarförderung
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2441
- 0561 1003-2401