Beschreibung
Gemäß § 24 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) gehören die Genehmigung für Rodungen und Umwandlungen von Wald nach § 12 und die Neuanlage von Wald nach § 14 sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu waldbeanspruchenden Planungen und Vorgaben zu den forstlichen Hoheitsaufgaben.
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Landschaftspflege
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