Beschreibung
Gemäß § 24 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) gehören die Genehmigung für Rodungen und Umwandlungen von Wald nach § 12 und die Neuanlage von Wald nach § 14 sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu waldbeanspruchenden Planungen und Vorgaben zu den forstlichen Hoheitsaufgaben.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Landschaftspflege
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2424
- 0561 1003-2417