Beschreibung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-1274
- 0561 1003-2121
Zeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Kassel
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1274
- 0561 1003-1563
Zeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-1274
- 0561 1003-3200